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Etwas anders auf den Zahn gefühlt:
Mit Hepatitis C beim Zahnarzt

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Melbourne – Mit Hepatitis C auf dem Zahnarztstuhl – geht das mit Ressentiments einher? Anlässlich einer Internisten-Tagung (DGIM) im vergangenen Jahr zeigte sich einmal mehr, dass Betroffene häufig mit Stigmatisierung und Ablehnung zu kämpfen haben: So verweigern manche Zahnärzte Hepatitis-C-positiven Patienten die Behandlung, wie ein Internist zu berichten wusste. In einer australischen Studie1 wurde nun untersucht, wie down under Zahnärzte bei der Behandlung von Hepatitis-C-Patienten (geschätzte 259000 HCV-positive Australier bei 28 Mio Gesamtbevölkerung) verfahren.
25 Zahnärzte wurden dazu interviewt. Alle wussten um die Wichtigkeit des Einhaltens hygienischer Standards, um grundsätzlich Infektionen zu vermeiden. Allerdings: Wußten die Zahnmediziner um eine Hepatitis-C-Infektion, misstrauten sie den Vorsorgemaßnahmen. Gleichzeitig hatten sie jedoch Sorge, dass sich die Patienten bei zusätzlichen Maßnahmen diskriminiert fühlen könnten. Erfreulicherweise hatte nur eine Minderheit Ressentiments gegenüber i.v.-Drogenabhängigen, ansonsten sprachen sich die Zahnärzte dafür aus, alle Patienten gleich zu behandeln. Und wie sieht es mit der Hygiene in anderen Zahnarztpraxen aus? Eine Studie der Uni Mainz (2) zum Gebrauch von Latexhandschuhen am zahnärztlichen Behandlungsstuhl hat gezeigt, dass Anfänger nach der Ausbildung zweimal so oft beschädigte Handschuhe haben wie erfahrene Zahnärzte. Bei Patienten, die ein erhöhtes Infektionspotential darstellen könnten, sollte man deshalb besser ein zweites Paar Handschuhe getragen und zusätzliche, besonders gründliche Händedesinfektion einplanen.

In einer chinesischen Studie (3), die über zwei Jahre an zehn Zahnkliniken und zahnheilkundlichen Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern
durchgeführt wurde, zeigte sich, dass die technischen Standards zur Desinfektion, die von den chinesischen Gesundheitsbehörden herausgegeben werden, äußerst schlampig befolgt werden: So waren die Handstücke, die auf das Vorhandensein von Bakterien untersucht worden waren, allesamt nach Gebrauch bakteriell kontaminiert, 1,6 Prozent mit Hepatitis B. Lediglich 62,9 Prozent jener Handstücke waren desinfiziert worden – und das wiederum nur mit einer Effizienz von 26,17 Prozent.

Was kann man tun, wenn ein Zahnarzt aufgrund einer Hepatitis C die Behandlung verweigert?

Grundsätzlich kann niemand zur Behandlung gezwungen werden und niemand darf eine Behandlung erzwingen. In seltenen Ausnahmefällen kann der Staat Anordnungen treffen, die die Gesundheit und Selbstbestimmung des Patienten berühren (z. B. die Einweisungsmöglichkeit nach dem Unterbringungsrecht oder die Untersuchungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes).Rechtlich gesehen wird zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die Behandlung durch den (Zahn)Arzt ist die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung. Dieser Verpflichtung steht die Vergütungs- bzw. Zahlungsverpflichtung des Patienten, bzw. seiner Krankenkasse gegenüber. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind durch das Zivilrecht, und zwar das Dienstvertragsrecht, insbesondere aber durch die (Muster-)„Berufsordnung der deutschen Ärztinnen und Ärzte“ geregelt. Ein Zahnarzt kann daher ebenso wie jeder andere Arzt die Behandlung gleich aus welchen Gründen verweigern. Anders verhält es sich, wenn ein Notfall vorliegt. Hier ist der Zahnarzt verpflichtet, die Behandlung durchzuführen.

Quelle: Deutsche Leberhilfe e.V. Köln

Quellen:

  1. Temple-Smith M:Discrimination or discretion? Exploring dentists' views on treating patients with hepatitis C. Aust Dent J. 2006; 51(4):318-23.
  2. Doll GM: Efficacy of protection by latex gloves during orthodontic therapy. J Orofac Orthop. 2000, Vol. 61, S. 80-90
  3. Deng XH: Current status of disinfection and sterilization for dental handpieces in the hospitals, Zhonghua Yu Fang Yi Xue Za Zhi 2004 Vol. 6, S. 365-8
    © Simone Widhalm

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