Die Meldepflicht
Ihr Arzt ist verpflichtet, Ihre Hepatitis-C-Infektion beim Gesundheitsamt Ihres Wohnortes zu melden. Auf keinen Fall darf er die Informationen an andere weiter geben, auch nicht an Ihren Arbeitgeber oder an Familienangehörige. Möglicherweise haben Sie schon einen Informationsbrief vom Gesundheitsamt erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt an. Er wird Sie hierzu weiter informieren.
Die von allen Gesundheitsämtern in Deutschland erfassten Hepatitis-C-Infektionen werden an das Robert-Koch-Institut in Berlin gemeldet und in einer Statistik erfasst. Nach Bundesländern getrennt können Sie hier sehen, wie viele Infizierte neu entdeckt wurden. Die Statistik wird jede Woche aktualisiert.
www.rki.de/Infektionsschutz (Epidemiologisches Bulletin)
Ausserdem wird jedes Jahr ein statistisches Jahrbuch herausgegeben, in dem die Entwicklung aller meldepflichtigen Erkankungen (auch der Hepatitis C) beschreiben wird. Das vollständige Dokument finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts als pdf-Dokument zum Herunterladen.
